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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Fall und Fährte Hohberg, Spielbergstraße 2, 77749 Hohberg,
Mail: fall.und.faehrte@web.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Rätsel wird online oder per Rechnung gebucht und bezahlt  und dann vom Auftraggeber abgeholt, durchgeführt und anschließend wieder selbstständig zurück zur Kiste beim Auftragnehmer gebracht.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

​Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Absagen und Umbuchungen

8.1 Die Durchführung unserer Outdoor-Rätsel-Wanderungen hängt von den Wetterbedingungen ab. Zum Schutz der Teilnehmer behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung bei extremen Wetterverhältnissen, wie z.B. Sturm, Gewitter, Starkregen abzusagen. Ihnen als Teilnehmer steht ebenfalls die Wahl offen, wetterbedingt abzusagen.
8.2. Im Falle einer Absage durch die Teilnehmer, muss diese spätestens bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Veranstaltung, erfolgen. Die Absage sollte dann schriftlich per Mail oder telefonisch erfolgen. Im Falle einer wetterbedingten Absage unsererseits werden die Teilnehmer so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem geplanten Beginn per E-Mail oder telefonisch informiert.
8.3 Bei einer Absage haben die Teilnehmer die Wahl zwischen folgenden Optionen:
- Umbuchung auf einen neuen Termin
- Gutschein (Sie erhalten einen Wertgutschein in Höhe des gezahlten Betrags, der für all unsere Angebote eingelöst werden kann.)
- Durchführung als Indoor-Rätsel bei Fall: "Jakob Weiler"*
* Hier muss der Rucksack inklusive Inhalt von den Teilnehmern selbst abgeholt (frühestens ab 12 Uhr am Vortag des Tourstarts) und spätestens am Tag nach der Buchung bis 24:00 Uhr wieder zurückgebracht werden. Sollte der Rucksack, das Rätsel oder Teile des Rätsels zerstört, verschwunden oder nicht rechtzeitig zurückgebracht worden sein, stellen wir, den für uns dadurch entstehenden Verlust in Rechnung (s. 8.5.)

Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Nutzung unseres Lieferservices. Die Lieferung sowie Abholung des Spielmaterials übernimmt dann Fall & Fährte Hohberg. Hierbei ist eine kurze Abstimmung über die Lieferzeiten vorausgesetzt. Der Lieferservice ist kostenpflichtig. Es wird eine einmalige Zusatzgebühr bei Nutzung in Abhängigkeit zum Lieferort anfallen:
- Umkreis bis 5km: 10€
- Umkreis bis 10km: 15€
- Umkreis bis 15km: 20€
- Umkreis bis 20km: 25€ (Lieferung über 15km nur ab einem Mindest-Buchungswert von 100€)
8.4. Der Teilnehmer hat uns seine Wahl innerhalb von 12 Stunden nach der Absage mitzuteilen.
8.5. Bei einer verspäteten Rückgabe des Rucksacks bzw. Rätsels schuldet der Auftraggeber uns als Auftragnehmer für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine pauschale Verzugsgebühr in Höhe von 100 Euro. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust muss der Kunde die Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten tragen.
8.6. Bei einer krankheitsbedingten Reduzierung der Teilnehmer erfolgt keine einzelne Erstattung. Außerdem gilt Folgendes:
- Schrumpft die Teilnehmerzahl unter die Mindestteilnehmerzahl des ausgewählten Spiels, ist das Spiel nicht mehr durchführbar. In diesem Fall erhalten Sie einen Wertgutschein in Höhe des gezahlten Betrags.
- Sollte die Gruppe trotz krankheitsbedingter Ausfälle von einzelnen Teilnehmer noch die Mindestteilnehmerzahl erfüllen, so gibt es keine preislichen Anpassungen. Wir bitten um Mitteilung bei Ausfällen, da wir dann das Spielmaterial anpassen müssen.

9. Gutscheine

9.1 Wertgutscheine können für all unsere angebotenen Leistungen eingelöst werden. Tourgutscheine gelten nur für die explizite Tour. Sie sind übertragbar und können von jeder Person eingelöst werden, die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
9.2 Wertgutscheine sind für die Dauer von drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung nicht mehr möglich.
9.3 Eine Teileinlösung des Gutscheinwerts ist möglich. Der verbleibende Restbetrag wird dem Kunden auf einem neuen Gutschein vermerkt.

10. Weiteres zur "Kindertour"

10.1 Die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder verbleibt während der gesamten Tour bei den begleitenden Erwachsenen (Eltern/Erziehungsberechtigte/begleitende Personen). Die im Rahmen der Tour berührten öffentliche Bereiche, wie z.B. Spielplätze, sind kein Bestandteil der Rätsel-Aufgaben und dürfen für Spielaktivitäten nur unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht der Begleitpersonen genutzt werden. Wir als Veranstalter übernehmen keine Haftung für Unfälle, die sich aus der Nutzung von Spielgeräten oder dem Verlassen der für die Tour vorgesehenen Wege ergeben.  Bei der Tour sind die Kinder stets in Begleitung ihrer Eltern oder einer von den Eltern beauftragten Aufsichtsperson. Diese Personen tragen die Aufsichtspflicht für die Kinder. Passiert ein Unfall aufgrund von unvorsichtigem oder altersunangemessenem Verhalten des Kindes, und die Aufsichtsperson hat ihre Pflicht verletzt, kann diese haftbar gemacht werden. 
10.2  Die Aufsichtspflicht für alle minderjährigen Teilnehmer verbleibt während der gesamten  Dauer der Tour vollumfänglich und uneingeschränkt bei den begleitenden Erwachsenen (Eltern/Erziehungsberechtigte/von diesen beauftragte Aufsichtspersonen).
10.3 Öffentliche Plätze, Anlagen und Einrichtungen, an denen die Tour vorbeiführt oder die als reine Übergabe- oder Hinweispunkte dienen, sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen von Fall & Fährte Hohberg.
10.4 Wir als Veranstalter haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus der eigenmächtigen Nutzung dieser öffentlichen Plätze oder deren Einrichtungen durch die Teilnehmer entstehen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung der Aufsichtspersonen.
10.5 Der Vertrag über die Teilnahme an der Tour kommt immer mit dem volljährigen Erwachsenen zustande (Vertragspartner, der bucht, bezahlt).
10.6 Der buchende erwachsene Vertragspartner bestätigt mit Akzeptanz unserer AGB, dass er selbst die Aufsichtspflicht für alle teilnehmenden Minderjährigen während der gesamten Tour übernimmt und/oder von den jeweiligen Erziehungsberechtigten dazu autorisiert wurde.
- Aufsichtspflicht wird zu 100% auf den volljährigen Begleiter übertragen.
- Deliktsunfähigkeit: Ein Kind unter 7 Jahren ist für Schäden, die es verursacht, nicht haftbar zu machen. Die Haftung fällt immer auf die Aufsichtsperson zurück.
10.7 Bei Beschädigungen, Zerstörungen oder Fehlen von Equipment bei der Rückgabe aller Utensilien unserer Kindertour, stellen wir den Betrag dem Vertragspartner in Rechnung. (s. 8.5.)
10.8 Die Abholung des Equipments erfolgt selbstständig, frühestens 24 Stunden vor Tourstart in Niederschopfheim. Das Equipment muss dann von den Teilnehmern selbstständig nach Diersburg (Startpunkt Rätselwanderung) transportiert werden. Nach Abschluss der Tour muss das Equipment noch am buchenden Tag bis spätestens 24:00 Uhr wieder zurück in die Ausgangskiste in Niederschopfheim gelegt werden. Bei Verspätungen oder nicht Rückgabe stellen wir eine Entschädigung in Rechnung. (s. 8.5.)

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
11.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
11.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
11.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

12. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

​Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

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